Frohes Neues!
Seien Sie vorbereitet, wenn Sie am 2. Januar Geschäftspartnern ein frohes neues Jahr wünschen. Besonders dann, wenn Sie es schreiben.
Damit Sie in Ihren E-Mails und Briefen alles richtig machen, hier das Wichtigste auf einen Blick.
Grammatikwissen für Sie
Als wäre die neue deutsche Rechtschreibung nicht schon kompliziert genug, wurde im Sommer 2017 noch etwas geändert:
Bis dahin hieß es ausschließlich: Frohes neues Jahr. Ganz klar: „neues“ musste kleingeschrieben werden. Ein Adjektiv eben.
Doch der Rat für die deutsche Rechtschreibung erlaubt jetzt auch die Schreibweise „Frohes Neues Jahr“. Er ist wohl vor der allgemeinen Handhabung eingeknickt. Wenn alle es so machen, dann können wir nicht länger dagegen sein. Schätze ich.
Meine Meinung: „Neues“ ist ein Adjektiv und das sollte es auch bleiben. Ich schreibe „neues“ weiterhin klein. Und das darf ich auch noch.
Achtung, Falle!
Der Apostroph wird in letzter Zeit missbraucht. Er muss für alle möglichen Gelegenheiten herhalten. Auch bei „Ich hoffe, Sie sind gut in´s neue Jahr gekommen“. Dabei hat er hier nichts zu suchen. Er kann immer nur einen Buchstaben ersetzen und nicht zwei. Deshalb muss es „ins“ heißen.
Ich wünsche Ihnen ein sehr schönes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr aus
D´dorf.
Ihre Claudia Marbach
PS: Bei längeren Auslassungen im Wortinneren kann der Apostroph auch mehrere Buchstaben ersetzen. Schön, dass es Ausnahmen gibt.
Grammatikwissen für Schlaumeier gibt es auch hier: