So beantwortet Bild die Frage:
"Jein. Stört es Sie nicht, vom Chef mit einem Spitz- oder Kosenamen angesprochen zu werden, kann er das generell machen. Finden Sie es allerdings gar nicht witzig, ständig das „Schätzchen“ oder die „Püppi“ in der Firma zu sein, sollten Sie das Ihrem Chef sagen. Sie haben ein Anrecht darauf, mit Ihrem richtigen Namen angesprochen zu werden.
Es gehört zur Fürsorgepflicht eines Vorgesetzten, seine Angestellten mit Respekt zu behandeln. Macht er das nicht und nennt Sie weiterhin „Baby“ oder „Kleines“, verletzt er Ihr Persönlichkeitsrecht als Arbeitnehmer. Er verstößt damit gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten.
Wenden Sie sich an die Personalabteilung, Gleichstellungs- oder Mobbing-Beauftragte oder an den Betriebsrat!"
Meine Meinung:
Besonders schlau finde ich das nicht. Bevor Sie zum Betriebsrat gehen oder sich anderweitig Hilfe holen, gilt: Selbst ist die Frau. Erstens verschaffen Sie sich so mehr Respekt, zweitens sorgen Sie dafür, dass Sie sich dann keine ironischen Bemerkungen anhören müssen und drittens verderben Sie es sich nicht mit dem Chef. Beim Gang zum Betriebsrat bekommen Sie das anschließende schlechte Verhältnis garantiert gratis auf dem Silbertablett serviert.
Wie Sie in solchen Situationen richtig formulieren, um Ihr Ziel zu erreichen und trotzdem noch ein gutes Verhältnis zu Ihrem Gegenüber haben, erfahren Sie in meinen Kommunikations-Trainings.